Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbschgG) sind in den §§ 4-6 die
Unternehmerpflichten hinsichtlich der Beurteilung und Dokumentation
der Arbeitsbedingungen im Betrieb festgelegt.
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber zur Beurteilung der
für den Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen. Darauf
aufbauend sind geeigneter Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und
zu realisieren.
Dies beinhaltet die sog. Gefährdungs- und Risikobeurteilung
inklusive Dokumentation. Die Umsetzung dieser Forderung allein verlangt
entsprechende Erfahrung und das nötige Know-how im Arbeitsschutz.
Und genau dies bieten wir Ihnen an.
Ihre Vorteile:
- Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen, Berufskrankheiten und
Arbeitsunfälle
- Senkung von Fehlzeiten
- Einsparungen durch Steuerung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
im Betrieb (betriebliches Führungsinstrument des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes)
- Grundlage für Qualitätssicherungsmaßnahmen (Bestandteil des
Qualitätsmanagements Ihres Unternehmens)
|