Sicherheitstechnische Betreuung als externe
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)
Wir übernehmen die Aufgaben der
Sicherheitsfachkraft gemäß Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz,
DGUV Vorschrift 2 ("Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit") und beraten Sie sicherheitstechnisch.
Dadurch werden die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen aus
staatlichen Gesetzen, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften
und weiterer Vorschriften erfüllt.
Als Grundlage der Beratungszeit dient die DGUV Vorschrift 2 und ermöglicht,
je nach Betriebsgröße, eine Grund- und betriebsspezifische Betreuung.
Alle Begehungen und Beratungen werden dokumentiert und dienen
zur Vorlage - nach Aufforderung - bei der Berufsgenossenschaft
und Behörden.
Zu unseren Aufgaben zählt auch die Erstellung der
Gefährdungsbeurteilungen, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss,
Erstellung des Explosionsschutzdokumentes und viele weitere
Leistungen im Bedarfsfall.
Wir übernehmen alle Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft
im Rahmen der vorgeschriebenen Einsatzzeiten Ihrer Branche:
- Gefährdungs- und Belastungsanalysen
- Mitarbeiterunterweisungen
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Erstellung des Gefahrstoffkatasters
- Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Beratung und Durchführung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
- Auswahl und Erprobung von persönlicher Sicherheitsausrüstung
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