Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen
Der Arbeitgeber hat nach § 3
"Beurteilung der Arbeitsbedingungen" der
Bildschirmarbeitsverordnung und § 5 des Arbeitsschutzgesetzes bei
Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen zu
ermitteln und zu beurteilen.
Besonderes Gewicht legt der Gesetzgeber auf die Berücksichtigung einer
möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie auf körperliche Probleme und
mentale Belastungen.
Wir bieten Ihnen an:
- personenbezogene Gefährdungsbeurteilungen und Berichtsauswertung
- Statistische Auswertung des betriebsinternen Gefährdungspotentials
(Mängelstatistik / Maßnahmenkontrolle)
- Unterstützung bei der Verbesserung vorhandener und Einrichtung
neuer Bildschirmarbeitsplätze
Ihre Vorteile:
- Vermeidung vor allem arbeitsbedingter Erkrankungen
- Senkung von Fehlzeiten
- Einsparungen durch Steuerung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im
Betrieb (betriebliches Führungsinstrument des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes)
- Grundlage für Qualitätssicherungsmaßnahmen (Bestandteil des
Qualitätsmanagements Ihres Unternehmens)
Haben Sie Interesse an der Beurteilung von
Bildschirmarbeitsplätzen ?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir
informieren Sie gerne weiter!
E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de
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