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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen
Ingenieurbuero Maltz - Kruppstraße 253 - D 42113 Wuppertal
Telefon: 0202-2761108 - Fax: 0202-2761109
E-Mail: info@ingenieurbuero-maltz.de
1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen
unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge
ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu
widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder
Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebote und Vertragsschluß
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an
Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen
Vertragsabschluß ist unsere schriftliche oder fernschriftliche
Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder
Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den
Verzicht auf das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten,
insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige
Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn
sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden
fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des
gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die
Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind
zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Lieferung/Erfüllungsort
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz.
Soweit wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr
und Kosten unseres Vertragspartners.
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen
sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden,
wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den
Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug
geraten, muß unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von
mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB
Gebrauch machen kann. |
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4. Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens
14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen
über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit
Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen
oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet
auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder
anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
5. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen
schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine
Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr,
indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern
bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei
Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der
Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu
verlangen.
Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das
schadhafte Produkt oder Teile desselben zur Reparatur an uns geschickt
wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke der
Nachbesserung bereithält.
Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches
Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen,
so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der
Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den
vorgenannten Arbeiten steht. |
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6. Software
An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation
(nachstehend gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte
von Dritten oder uns. Im erstgenannten Fall steht uns das Recht zu, dem
Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang einzuräumen. Wir
gewähren dem Kunden hiermit die nicht ausschließliche und nicht
übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der
nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines
Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen.
Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal
beschränkt.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu
Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der
Original-Kopie einmal zu kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien
bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der
Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder
teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen,
die Software an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren
Benutzung zu gestatten. Der Vertragspartner wird die Software darüber
hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die
Zugang zur Software haben, über die in dieser Klausel übernommene
Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Der Vertragspartner
hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen.
Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software
einräumt.
Auf Herausgabe von Source-Codes hat der Vertragspartner grundsätzlich
keinen Anspruch.
Die Gewährleistung für Software richtet sich grundsätzlich nach Ziff. 5
dieser Bedingungen. In Ergänzung wird auf folgendes hingewiesen: Nach
dem derzeit geltenden Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt
der Inbetriebnahme häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht
völlig ausgeschlossen werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen
Gewährleistungspflichten nur für Fehler einzustehen haben, die beim
gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten,
ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er
Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software gilt
auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen eines Programmfehlers
als ausreichende Nachbesserung.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere vorherige
ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu
disassemblieren oder den Programm-Code in irgendeiner Form zu manipulieren.
Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von gesonderten
Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang. |
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7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung
aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser
Eigentum.
Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen
Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung
bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir
nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von
uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von
10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter
entgegenstehen.
Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware
nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe
berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz
beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur
anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung
oder Sicherungsübereignung, ist unser Vertragspartner nicht berechtigt.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten.
Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes,
zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen
hin hat unser Vertragspartner die Schuldner der an uns abgetretenen
Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir
sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt
der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als
10%, so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres
Vertragspartners verpflichtet.
8. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden,
es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden,
insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung,
haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich
einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare
oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden
haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie
auch außervertragliche Ansprüche.
Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. |
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9. Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen Kaufgesetze.
Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Wuppertal ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit
der übrigen unberührt.
Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere
ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel
am nächsten kommt.
Hinweis gemäß § 33 BDSG
Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert. |
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