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Prüfung elektrischer Betriebsmittel
nach BGV A3 / TRBS 1201

Prüfung elektrischer BetriebsmittelDie BGV A3-Prüfung ist für alle Unternehmen erforderlich.

Ihr Nutzen

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch fristgerechte BGV A3 Prüfung
  • Sicherheit für Ihr Unternehmen und Mitarbeiter
  • Im Schadensfall Abwehr von Haftungs- und Schadenersatzansprüchen gegen Unternehmer und verantwortliche Mitarbeiter
  • Schutz durch Versicherungen und Berufsgenossenschaft aufrecht erhalten
  • Rechtzeitige Erkennung fehlerhafter Geräte, dadurch Vermeidung hoher Folgekosten

Prüfablauf

Die Durchführung der Prüfung nach BGV A3 bzw. TRBS 1201 und TRBS 2131 erfolgt nach Vorgaben der Norm DIN VDE 0701-0702.

Bei der Sichtprüfung wird kontrolliert, ob beim Prüfling äußere sicherheitsrelevante Mängel vorhanden sind. Außerdem überprüfen wir den Zustand der Zugentlastung, des Biegeschutzes und der Anschlussleitung durch optische Kontrolle und mechanische Beanspruchung.

Durch Messung elektrischer Werte kontrollieren wir:

  • den Widerstand des Schutzleiters
  • den Widerstand der Isolation
  • den Ersatzableitstrom
  • den Berührungsstrom
  • den Schutzleiter- bzw. Differenzstrom

Beim anschließenden Funktionstest werden für die Sicherheit relevante Funktionen des Betriebsmittels getestet.

Rechtliche Grundlagen

Welche Vorschriften sind zutreffend?
In der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3 bzw. den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 und 2131 wird die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel geregelt. Weitere anzuwendende Vorschriften sind z.B. die Betriebssicherheitsverordnung, sowie die Normen DIN VDE 0701-0702 und DIN EN 60974-4.

Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle Unternehmen in Deutschland.

Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Alle elektrischen Betriebsmittel wie z.B. Computer, Verlängerungsleitungen, Steckdosenleisten, Elektrowerkzeuge, elektrische Maschinen, elektrische Küchengeräte usw.

Welche Prüffristen sind zu beachten?
In der BGV A3 §5 ist unter anderem festgelegt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit Steckvorrichtung, Anschlußleitungen mit Stecker, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluß beträgt der Richtwert für die Prüffrist 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Als Maximalwert gilt auf Baustellen, in Fertigungs- und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

 

    Dipl.-Ing. Holger G. Maltz
    Kruppstrasse 253
    D 42113 Wuppertal
 
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