Prüfung elektrischer Betriebsmittel
nach BGV A3 / TRBS 1201
Die BGV A3-Prüfung ist für alle Unternehmen erforderlich.
Ihr Nutzen
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch fristgerechte
BGV A3 Prüfung
- Sicherheit für Ihr Unternehmen und Mitarbeiter
- Im Schadensfall Abwehr von Haftungs- und Schadenersatzansprüchen
gegen Unternehmer und verantwortliche Mitarbeiter
- Schutz durch Versicherungen und Berufsgenossenschaft aufrecht
erhalten
- Rechtzeitige Erkennung fehlerhafter Geräte, dadurch Vermeidung
hoher Folgekosten
Prüfablauf
Die Durchführung der Prüfung nach BGV A3 bzw. TRBS 1201 und TRBS 2131
erfolgt nach Vorgaben der Norm DIN VDE 0701-0702.
Bei der Sichtprüfung wird kontrolliert, ob beim Prüfling äußere
sicherheitsrelevante Mängel vorhanden sind. Außerdem überprüfen wir
den Zustand der Zugentlastung, des Biegeschutzes und der
Anschlussleitung durch optische Kontrolle und mechanische
Beanspruchung.
Durch Messung elektrischer Werte kontrollieren wir:
- den Widerstand des Schutzleiters
- den Widerstand der Isolation
- den Ersatzableitstrom
- den Berührungsstrom
- den Schutzleiter- bzw. Differenzstrom
Beim anschließenden Funktionstest werden für die Sicherheit
relevante Funktionen des Betriebsmittels getestet.
Rechtliche Grundlagen
Welche Vorschriften sind zutreffend?
In der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3 bzw. den
Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 und 2131 wird die
Prüfung der elektrischen Betriebsmittel geregelt. Weitere
anzuwendende Vorschriften sind z.B. die Betriebssicherheitsverordnung,
sowie die Normen DIN VDE 0701-0702 und DIN EN 60974-4.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle Unternehmen in Deutschland.
Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Alle elektrischen Betriebsmittel wie z.B. Computer,
Verlängerungsleitungen, Steckdosenleisten, Elektrowerkzeuge,
elektrische Maschinen, elektrische Küchengeräte usw.
Welche Prüffristen sind zu beachten?
In der BGV A3 §5 ist unter anderem festgelegt, dass der Unternehmer
dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Betriebsmittel in
bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft
werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel,
mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs-
und Geräteanschlußleitungen mit Steckvorrichtung, Anschlußleitungen mit
Stecker, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluß beträgt der
Richtwert für die Prüffrist 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 % erreicht, kann die
Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Als Maximalwert gilt auf Baustellen, in Fertigungs- und Werkstätten
oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter
ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.
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