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Prüfung von Blitzschutzsystemen
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Prüfung von Blitzschutzsystemen
nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305)

Äußerer und innerer Blitzschutz

Bei einer Blitzschutzanlage unterscheidet man zwischen dem äußeren und inneren Blitzschutz.

Zum äußeren Blitzschutz gehören Ableitungen und Auffangvorrichtungen, die den Blitzstrom zur Erdungsanlage leiten. Das sind meistens metallene Leitungen, mit denen ein grobmaschiger Faradayscher Käfig um das zu schützende Bauwerk errichtet wird.

Der innere Blitzschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Blitzstromes auf metallene Installationen und elektrische sowie elektronische Anlagen. Er umfaßt auch den Blitzschutz-Potentialausgleich, mit dem schadenträchtige Spannungsunterschiede während eines Blitzschlages vermieden werden.

Sind hochempfindliche elektronische Geräte und Anlagen vor Gewitterüberspannungen zu schützen, reicht ein Grobschutz wie hier beschrieben nicht aus. Er muß durch einen Feinschutz ergänzt werden, der die Überspannungen auf niedrige Werte begrenzt, die für die Elektronik ungefährlich ist.

Überspannungsschutz

Der Überspannungsschutz hat die Aufgabe, an spannungsführenden Leitungen auftretende Blitzteilströme abzuleiten. Bei ausgedehnten Elektroinstallationen wird ein zweiter selektiver Schutz durch Überspannungsableiter parallel zur vorhandenen Installation errichtet.

Bei vernetzten Geräten wie z.B. EDV-Anlagen können Störungen auch auf den Datenleitungen auftreten, die beim Errichten des Überspannungsschutzes berücksichtigt werden müssen. Die Anpassung der Überspannungsableiter muß auf jeden Fall genau auf die jeweils auftretenden Spannungen, Ströme und Frequenzen erfolgen - denn nur dadurch können sie ihre Schutzfunktion erfüllen und einen reibungslosen Betrieb der zu schützenden Geräte gewährleisten.

Haben Sie Interesse am Blitzschutz ?
Dann nehmen Sie mit uns auf, wir informieren Sie gerne weiter!

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