Prüfung von Blitzschutzsystemen
nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305)
Äußerer und innerer Blitzschutz
Bei einer Blitzschutzanlage unterscheidet man zwischen
dem äußeren und inneren Blitzschutz.
Zum äußeren Blitzschutz gehören Ableitungen und Auffangvorrichtungen,
die den Blitzstrom zur Erdungsanlage leiten. Das sind meistens
metallene Leitungen, mit denen ein grobmaschiger Faradayscher Käfig
um das zu schützende Bauwerk errichtet wird.
Der innere Blitzschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen gegen die
Auswirkungen des Blitzstromes auf metallene Installationen und
elektrische sowie elektronische Anlagen. Er umfaßt auch den
Blitzschutz-Potentialausgleich, mit dem schadenträchtige
Spannungsunterschiede während eines Blitzschlages vermieden werden.
Sind hochempfindliche elektronische Geräte und Anlagen vor
Gewitterüberspannungen zu schützen, reicht ein Grobschutz wie hier
beschrieben nicht aus. Er muß durch einen Feinschutz ergänzt werden,
der die Überspannungen auf niedrige Werte begrenzt, die für die
Elektronik ungefährlich ist.
Überspannungsschutz
Der Überspannungsschutz hat die Aufgabe, an spannungsführenden
Leitungen auftretende Blitzteilströme abzuleiten. Bei ausgedehnten
Elektroinstallationen wird ein zweiter selektiver Schutz durch
Überspannungsableiter parallel zur vorhandenen Installation
errichtet.
Bei vernetzten Geräten wie z.B. EDV-Anlagen können
Störungen auch auf den Datenleitungen auftreten, die beim Errichten
des Überspannungsschutzes berücksichtigt werden müssen. Die
Anpassung der Überspannungsableiter muß auf jeden Fall genau auf
die jeweils auftretenden Spannungen, Ströme und Frequenzen erfolgen -
denn nur dadurch können sie ihre Schutzfunktion erfüllen und einen
reibungslosen Betrieb der zu schützenden Geräte gewährleisten.
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